Login OnlineBanking
Chartgrafik

Eigene Inhaberschuldverschreibung (IHS)

Festverzinsliche Anleihen sind auf den jeweiligen Inhaber oder den Namen eines bestimmten Inhabers lautende Schuldverschreibungen. Unsere eigenen Inhaberschuldverschreibungen (IHS) sind mit einer festen Verzinsung ausgestattet. Die Rückzahlung des Anlagebetrags erfolgt zum Nennbetrag von 100 %.

Wichtiger Hinweis

Die auf den nachfolgenden Internetseiten abrufbaren Informationen richten sich ausschließlich an Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und dürfen weder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbreitet noch darf von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf diese Internetseiten zugegriffen werden. Die Informationen stellen keine Empfehlung zum Kauf von Wertpapieren oder zur Vornahme bestimmter Investitionen dar und richten sich ausdrücklich nicht an Personen, die anderen Rechtsordnungen unterliegen, in denen die Veröffentlichung von Informationen oder der Vertrieb der nachfolgend dargestellten Wertpapiere verboten ist oder bestimmten gesetzlichen Beschränkungen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder aus anderen Gründen unterliegt. Personen, die solchen Beschränkungen unterliegen, dürfen diese Internetseiten nicht benutzen. Insbesondere US-Personen im Sinne der Regulation S des United States Securities Act von 1933 (in seiner jeweils geltenden Fassung) und Personen mit dauerhaftem Wohnsitz im Vereinigten Königreich, dürfen diese Seiten nicht benutzen.
 
Bitte beachten Sie dies bei der Nutzung dieser Seite.

Aktuelle IHS Ausgaben

IHS Ausgabe 263: Stufenzinsanleihe, Laufzeit bis 30.07.2030

  • Produktdaten

  • ProduktnameVereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG IHS Ausgabe 263
    Laufzeit30.07.2025 - 30.07.2030
    Mindestanlage1.000,00 €
    Zinssatz und
    Zinsperiode

    1,75% p.a. vom 30.07.2025 (einschließlich) bis 30.07.2026 (ausschließlich)

    2,00% p.a. vom 30.07.2026 (einschließlich) bis 30.07.2027 (ausschließlich)

    2,15% p.a. vom 30.07.2027 (einschließlich) bis 30.07.2028 (ausschließlich)

    2,35% p.a. vom 30.07.2028 (einschließlich) bis 30.07.2029 (ausschließlich)

    3,00% p.a. vom 30.07.2029 (einschließlich) bis 30.07.2030 (ausschließlich)

IHS Ausgabe 262: Nominalzins 2,05 % p.a., Laufzeit bis 02.07.2029
IHS Ausgabe 261: Nominalzins 2,00 % p.a., Laufzeit bis 30.06.2027

Bereits platzierte Ausgaben

IHS Ausgabe 260: Nominalzins 1,95% p.a., Laufzeit bis 01.04.2026
IHS Ausgabe 259: Nominalzins 2,10% p.a., Laufzeit bis 24.03.2028
IHS Ausgabe 258: Nominalzins 2,00% p.a., Laufzeit bis 12.03.2026
IHS Ausgabe 257: Stufenzinsanleihe, Laufzeit bis 12.03.2030

  • Produktdaten

  • ProduktnameVereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG IHS Ausgabe 257
    Laufzeit12.03.2025 - 12.03.2030
    Mindestanlage1.000,00 €
    Zinssatz und
    Zinsperiode

    1,75% p.a. vom 12.03.2025 (einschließlich) bis 12.03.2026 (ausschließlich)

    2,00% p.a. vom 12.03.2026 (einschließlich) bis 12.03.2027 (ausschließlich)

    2,20% p.a. vom 12.03.2027 (einschließlich) bis 12.03.2028 (ausschließlich)

    2,40% p.a. vom 12.03.2028 (einschließlich) bis 12.03.2029 (ausschließlich)

    3,00% p.a. vom 12.03.2029 (einschließlich) bis 12.03.2030 (ausschließlich)

IHS Ausgabe 256: Nominalzins 2,00% p.a., Laufzeit bis 20.02.2026
IHS Ausgabe 255: Stufenzinsanleihe, Laufzeit bis 05.02.2030

  • Produktdaten

  • ProduktnameVereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG IHS Ausgabe 255
    Laufzeit05.02.2025 - 05.02.2030
    Mindestanlage1.000,00 €
    Zinssatz und
    Zinsperiode

    1,75% p.a. vom 05.02.2025 (einschließlich) bis 05.02.2026 (ausschließlich)

    2,00% p.a. vom 05.02.2026 (einschließlich) bis 05.02.2027 (ausschließlich)

    2,20% p.a. vom 05.02.2027 (einschließlich) bis 05.02.2028 (ausschließlich)

    2,40% p.a. vom 05.02.2028 (einschließlich) bis 05.02.2029 (ausschließlich)

    3,00% p.a. vom 05.02.2029 (einschließlich) bis 05.02.2030 (ausschließlich)

IHS Ausgabe 254: Nominalzins 2,00% p.a., Laufzeit bis 23.01.2026
IHS Ausgabe 253: Nominalzins 2,20% p.a., Laufzeit bis 04.12.2028
IHS Ausgabe 251: Nominalzins 3,00% p.a., Laufzeit bis 20.06.2025
IHS Ausgabe 249: Nominalzins 3,00% p.a., Laufzeit bis 08.05.2028
IHS Ausgabe 248: Nominalzins 3,00% p.a., Laufzeit bis 15.04.2027
IHS Ausgabe 247: Nominalzins 3,00% p.a., Laufzeit bis 15.04.2026
IHS Ausgabe 246: Nominalzins 3,00% p.a., Laufzeit bis 02.04.2025
IHS Ausgabe 245: Nominalzins 3,00% p.a., Laufzeit bis 19.02.2025
IHS Ausgabe 244: Nominalzins 2,70% p.a., Laufzeit bis 08.01.2027
IHS Ausgabe 243: Nominalzins 2,60% p.a., Laufzeit bis 08.01.2026
IHS Ausgabe 242: Nominalzins 3,05% p.a., Laufzeit bis 18.12.2024
IHS Ausgabe 241: Nominalzins 3,45% p.a., Laufzeit bis 27.11.2024
IHS Ausgabe 240: Nominalzins 3,00% p.a., Laufzeit bis 13.03.2026

Gekündigte IHS Ausgaben

IHS Ausgabe 252: Nominalzins 3,00% p.a., Laufzeit bis 08.07.2026
IHS Ausgabe 250: Nominalzins 3,00% p.a., Laufzeit bis 12.06.2026

Kündigung der:

GLOBALSCHULDVERSCHREIBUNG
über EUR 10.000.000,--

3,0% Schuldverschreibungen mit Schuldnerkündigungsrecht
von 2024 / 2026 (Ausgabe 250)
- ISIN: DE000A383PH3 -

Gemäß § 9 der Anleihebedingungen werden die vorgenannten Schuldverschreibungen insgesamt mit Wirkung zum

12.06.2025

gekündigt und zum Nennbetrag zurückgezahlt.

Die Verzinsung endet am
12.06.2025

Speyer, im Mai 2025
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG:    

Kündigung der:

GLOBALSCHULDVERSCHREIBUNG
über EUR 10.000.000,--

3,0% Schuldverschreibungen mit Schuldnerkündigungsrecht
von 2024 / 2026 (Ausgabe 252)
- ISIN: DE000A383E17 -

Gemäß § 9 der Anleihebedingungen werden die vorgenannten Schuldverschreibungen insgesamt mit Wirkung zum

08.07.2025

gekündigt und zum Nennbetrag zurückgezahlt.

Die Verzinsung endet am
08.07.2025

Speyer, im Juni 2025
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG: 

Rechtliche Information

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen.