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Nachhaltigkeit

 

Verantwortung übernehmen bei der Geldanlage

Erfahren Sie hier, was Nachhaltigkeit bei der Geldanlage genau bedeutet und wie wir diese Anforderungen für unsere VR Premium Fonds sicherstellen.

Verantwortung bei der Produktauswahl

Der nachhaltige Investmentprozes zur wirtschaftlich sinnvollen Balance zwischen der Verbesserung von Nachhaltigkeitswerten und der Sicherstellung wirtschaftlicher Faktoren. Ganz unter der Prämisse „Risiken früh erkennen und rechtzeitig handeln".

1. Bewertung der Titel (Unternehmen) innerhalb unserer VR Premium Fonds

Durch die Datenbank der Firma ISS ESG sind unsere Portfoliomanager in der Lage, alle Unternehmen und Staaten auf vorab im Haus festgelegte Nachhaltigkeitskriterien zu durchleuchten. Auch Investmentfonds unterliegen einem speziellen Screening-Prozess.

2. Beachtung der von der VVR Bank vorab festgelegten Ausschlusskriterien

Kann sich eine Aktie oder eine Anleihe nicht für die Aufnahme in unsere Fonds qualifizieren, bleibt sie bei der Fondszusammensetzung außen vor. Laut Verkaufsprospekt müssen mindestens 51 % unserer Investmentfonds dem Screening-Prozess für Fonds standhalten, in der Praxis sind es aber deutlich mehr.

3. Wirtschaftliche Detailanalyse und Fondszusammensetzung

Prüfung durch unsere Portfoliomanager, ob die Anlage nachhaltigen und wirtschaftlichen
Anforderungen genügt und aus ihrer Sicht ein positiver Nutzen der jeweiligen Anlage zu erwarten ist.

4. Fortlaufendes Engagement

Diese, in unseren Fonds zusammengefassten Anlagen, werden im Portfoliomanagement der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz kontinuierlich überprüft und bei Bedarf ausgetauscht. Interne Prozesse gewährleisten die Einhaltung der Kriterien durch eine weitere, vom Portfoliomanagement unabhängige, Abteilung.


Ausschlusskriterien für Aktien und Investmentfonds

Es wird grundsätzlich in Zielfonds investiert, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bzw. ökologischen oder sozialen Gesichtspunkten verwaltet werden. Dieses umfasst insbesondere solche Zielfonds, die nach den Vorgaben der Offenlegungsverordnung entweder als Art. 8 oder Art. 9 eingestuft werden. Zielfonds welche die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, werden mit einem auf Zielfonds zugeschnittenen Nachhaltigskeitsfilter ISS ESG bewertet. Mindestens 51% der Zielfondsbestände innerhalb eines Fonds müssen die folgenden Ausschlusskriterien erfüllen: Stand 01.07.2022 / Vorstandsbeschluss

Ausschlusskriterien für Investmentfonds

  • Verstöße UN Global Compact:
    Nicht investierbar sind Zielfonds mit einem Anteil > 10% an schweren Verstößen (red flag) (gewichtete Summe der Unternehmen in Fonds)
  • Kontroverse Waffen:
    Kontroverse Waffen (Anti-Personenminen, Bio-Waffen, Streumonition, Atomwaffen außerhalb NPT): 0% Toleranz (gewichtete Summe der Unternehmen in Fonds)
  • Rüstungsgüter
    Grundsätzlich investierbar sind Zielfonds, in denen sich kein Wert befindet, dessen Unternehmen einen Umsatzanteil > 10% in Rüstungsgütern aufweist. Sollte ein Wert im Zielfonds diesen Umsatzanteil übersteigen, so darf der Anteil aller Unternehmen im Fonds die in irgendeiner Art und Weise in Rüstungsgüter unabhängig von ihrem Umsatzanteil involviert sind max 10% betragen. 
  • Kohle:
    Grundsätzlich investierbar sind Zielfonds, in denen sich kein Wert befindet, dessen Unternehmen einen Umsatzanteil > 30% im Bereich Kohle aufweist. Sollte ein Wert im Zielfonds diesen Umsatzanteil übersteigen, so darf der Anteil aller Unternehmen im Fonds die in irgendeiner Art und Weise in den Bereich Kohle unabhängig von ihrem Umsatzanteil involviert sind max. 30% Betragen.
  • Tabak:
    Grundsätzlich investierbar sind Zielfonds, in denen sich kein Wert befindet, dessen Unternehmen einen Umsatzanteil > 5% in der Tabakbranche aufweist. Sollte ein Wert im Zielfonds diesen Umsatzanteil übersteigen, so darf der Anteil aller Unternehmen im Fonds die in irgendeiner Art und Weise in die Tabakbranche unabhängig von ihrem Umsatzanteil involviert sind max. 5% Betragen.
  • Freedom House Index Staaten:
    Ausschluss von Staaten mit Status "not free"

Ausschlusskriterien für Aktien und Anleihen

Ausschluss von Unternehmen bei sehr schwerwiegenden Verstößen gegen UN Global Compact:
 
  • Menschenrechte:
    Unternehmen, Finanzbeteiligung und Zulieferer 
  • Arbeitsrechte:
    z. B. Versammlungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung
  • Amtsmissbrauch, Fehlverhalten
    z.B. Korrupution, Bilanzmanipulation, Wettbewerb, Geldwäsche, Steuern
  • Umweltbelastungen

Ausschluss von Branchen bei Übersteigerung der Einnahmen für:

  • Zivile Waffen:
    mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb von zivilen Schusswaffen sowie aus auf diese spezialisierte Dienstleistungen.
  • Kontroverse Waffen:
    jegliche Beteiligung, z.B. Antipersonenminen, biologische Waffen, etc.
  • Atomenergie:
    mehr als 5% aus der Kernenergie bzw. mehr als 5% aus dem Betrieb von Kernreaktoren zur Stromerzeugung durch Kernspaltung.
  • Tabak:
    mind. 5% aus der Herstellung und dem Vertrieb von Tabakerzeugnissen.
  • Glücksspiel:
    mehr als 5% aus dem Betrieb oder Management von Wettaktivitäten und Glücksspiel.
  • Militärausstattung:
    mehr als 5% aus der Herstellung und/oder Dienstleistung oder dem Vertrieb im Zusammenhang mit Kampfausrüstung oder Nichtkampfausrüstung.
  • Pronographie:
    mehr als 5% aus der Produktion und/oder Vertreibung von Videos und Bildern, deren Format und sexuelle Inhalte dazu bestimmt sind, sexuelle Erregungen zu erzeugen - für MInderjährige nicht geeignet und gekennzeichnet.
  • Fossile Brennstoffe / Kohle:
    mehr als 25% aus der Förderung und Produktion von Kohle und aus der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Kohle.
  • Fossile Brennstoffe - unkonventionelle Methoden
    mehr als 5% aus Fracking oder Beteiligung an der Gewinnung von Ölsanden.

Ausschluss von Staaten in Bezug auf:

  • Autoritäres Regimes:
    Freedom Status: not free
  • Korruptionsindex < 40%
    Ausschluss der korruptesten Staaten
  • Global Peace Index
    Ausschluss - very low
  • Militärbudget 
    mind. 5% des BIP
  • Kinderarbeit
  • Rede- und Pressefreiheit
  • Versammlungsfreiheit
  • Arbeitsrechte
  • Diskriminierung