Nachhaltigkeit
Es wird grundsätzlich in Zielfonds investiert, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bzw. ökologischen oder sozialen Gesichtspunkten verwaltet werden. Dieses umfasst insbesondere solche Zielfonds, die nach den Vorgaben der Offenlegungsverordnung entweder als Art. 8 oder Art. 9 eingestuft werden. Zielfonds welche die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, werden mit einem auf Zielfonds zugeschnittenen Nachhaltigskeitsfilter ISS ESG bewertet. Mindestens 51% der Zielfondsbestände innerhalb eines Fonds müssen die folgenden Ausschlusskriterien erfüllen: Stand 01.07.2022 / Vorstandsbeschluss
Ausschluss von Branchen bei Übersteigerung der Einnahmen für:
Ausschluss von Staaten in Bezug auf: