Nachweispflicht bei Bareinzahlungen von Beträgen über 10.000 Euro
Seid einigen Jahren verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Aus diesem Grund müssen wir Sie bei derartigen Transaktionen darum bitten, uns einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 Euro bitten wir Sie darum, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 4 Wochen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.