Unser Förderkonzept

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

Die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG ist ein fester wirtschaftlicher Bestandteil in der Region und handelt als genossenschaftliche Bank nach dem Prinzip der partnerschaftlichen und gegenseitigen Hilfe. Sie ist mit den Menschen in der Region eng verbunden. Über die Ortsvereine, Kommunen, Kirchen und karitativen Einrichtungen unterstützen wir Menschen, die ehrenamtlich im sozialen und gesellschaftlichen Bereich engagiert sind. Vereine stehen für Gemeinschaft, für ein wichtiges Miteinander in einer Solidargemeinschaft. Hier werden Werte wie Rücksicht und Disziplin, Respekt und Verantwortung vermittelt. Traditionen werden gepflegt und an nachfolgende Generationen weitergegeben.

Grundsätze unserer Fördermaßnahmen

  • Die Fördermaßnahmen müssen nach Art und Umfang zum Leitbild unserer genossenschaftlichen Bank passen

  • Es werden grundsätzlich Vereine, Institutionen und Projekte innerhalb unseres Geschäftsgebietes gefördert, die dem Sinn des Gemeinwohles entsprechen

  • Bevorzugt werden Fördermaßnahmen von Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern, die sich ehrenamtlich in unserem Geschäftsgebiet engagieren

  • Fördermaßnahmen, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wollen wir verstärkt in den Focus nehmen

  • Gerne beteiligen wir uns auch an gemeinschaftlichen Förderungen im Geschäftsumfeld (Projekte und Maßnahmen der Städte, Kommunen, Netzwerkpartner, ...)

  • Zuwendungsempfänger können sein: gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen (Fördervereine der Schulen und Kindergärten), Kommunen, karitative Einrichtungen und kirchliche Institutionen

  • Voraussetzung für eine Spendenzuwendung ist die Gemeinnützigkeit

Fördermöglichkeiten

In welcher Form ist Unterstützung möglich?

  • Spenden aus Bankmitteln

  • Spenden aus Reinerträgen des Gewinnsparvereins

  • Einzel-Werbemaßnahmen (z. B. Bannerwerbung bei Veranstaltungen)

  • Sponsoring nach individueller Vereinbarung

  • Sachspenden (z. B. für Tombola, Schulveranstaltungen, Kinderfeste, ...)

  • Anzeigenwerbung (Print und online)

Was kann unterstützt werden?

Generell können alle Maßnahmen mit Spendenzuwendungen unterstützt werden, die im Sinne des § 52, 53 oder 54 der AO förderwürdig sind. Hier einige klassische Beispiele (Auswahl):

  • Sportverein: Anschaffung von Sport- und Trainingsmaterial, Aktivitäten im Jugendbereich

  • Musik / Kultur / Theater- und Konzertaufführungen

  • Karneval/Brauchtum, Förderung Tier- u. Pflanzenzucht, Hundesport

  • Heimatpflege/Denkmalschutz

  • DRK, Jugend-Feuerwehr, Hilfsorganisationen: Einrichtungsgegenstände für Aufenthaltsräume

  • Umwelt- und Naturprojekte; Maßnahmen zum Erhalt der Natur, der Pflanzen- u. Tierwelt

  • Aber auch Vereinsjubiläen, Veranstaltungen im o.g. Sinne und viele weitere Maßnahmen können nach Erfüllen der Voraussetzungen unterstützt werden.

Hierzu können wir leider keine Fördermittel zur Verfügung stellen

  • Anfragen von Gewerbetreibenden / Firmenkunden

  • Anliegen von Privat- bzw. Einzelpersonen

  • Maßnahmen über professionelle Sponsoring-Agenturen

  • Für Trikotwerbung

  • Unterstützung kommerzieller Anbieter von Verpflegung/Bewirtung, Unterhaltungs- oder Künstlerhonorare etc.

  • Pflichtaufgaben von Kindergärten und Schulen (z.B. Lehrplangestaltung, Gehälter, bauliche Maßnahmen etc.)

  • Als Wirtschaftsunternehmen in unserem Geschäftsgebiet möchten wir unsere politische Neutralität wahren und fördern keine Parteien oder politische Organisationen.

  • Anfragen und Projekte, die außerhalb unseres Geschäftsgebiets liegen

Förderantrag stellen

Anfragen richten Sie bitte an Ihren persönlichen Kundenberater oder kontaktieren Sie uns mittels nachfolgendem Kontaktformular.