Bitte ändern Sie Ihre PIN fürs OnlineBanking.
Jetzt PIN ändern
Die Änderung Ihrer PIN ist jetzt erforderlich!
Ihre derzeitige PIN für den Zugang zum OnlineBanking entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Sicherheit. Bitte vergeben Sie eine neue PIN, damit Sie unser OnlineBanking auch weiterhin nutzen können.
Ab 25. September 2024 Login nur noch mit neuer PIN
Ab diesem Zeitpunkt ist die Änderung der PIN zwingend erforderlich, ansonsten ist kein Zugang zum OnlineBanking bzw. zur VR Banking App mehr möglich. Sie erhalten beim Login automatisch eine entsprechende Aufforderung zur PIN-Änderung.
Regeln für die neue PIN
Länge: mindestens 8 und maximal 20 Stellen
Die neue PIN muss entweder rein numerisch sein (nur Ziffern) oder mindestens einen Großbuchstaben und eine Ziffer enthalten.
Erlaubte Zeichen:
- Buchstaben (a-z und A-Z, incl. Umlaute und ß)
- Ziffern (0-9)
- Die Sonderzeichen @ ! % & / = ? * + ; : , . _ -
Empfehlungen für Ihre Sicherheit:
- Verwenden Sie als PIN keine leicht zu erratenden Begriffe wie zum Beispiel Namen oder Geburtsdaten.
- Wählen Sie keine zu einfache PIN wie beispielsweise reine Zahlenfolgen oder einfache Zahlen- und Zeichenkombinationen.
- Ändern Sie Ihre PIN in regelmäßigen Abständen.
- Notieren Sie Ihre PIN nicht und geben Sie diese nicht an Dritte weiter.
Wir optimieren unser OnlineBanking und die VR Banking App regelmäßig für Sie. Deshalb können einzelne Abbildungen evtl. anders aussehen als in dieser Anleitung.
Fragen und Antworten
Mit der Zeit haben sich im OnlineBanking viele verschiedene PIN-Formate entwickelt, die aber oft nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Sicherheit entsprechen (z. B. nur 5-stellige PIN, keine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinschreibung). Um Ihnen auch weiterhin die höchste Sicherheit zu bieten, stellen wir die Anforderungen für die PIN-Vergabe auf ein einheitliches Format um.
Eine Änderung ist erforderlich, wenn Ihre derzeitige PIN nicht den künftigen Anforderungen entspricht, also z. B. nur fünf Stellen hat.
Wenn Ihre PIN bereits den neuen Anforderungen entspricht, aber vor dem 14. September 2019 vergeben oder zuletzt geändert wurde, müssen Sie diese ebenfalls ändern.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Änderung der PIN zwingend erforderlich, ansonsten ist kein Zugang zum OnlineBanking mehr möglich. Sie erhalten beim Login automatisch eine entsprechende Aufforderung zur PIN-Änderung.
Wenn Sie Ihre PIN vor dem 14. September 2019 vergeben oder zuletzt geändert haben, erhalten Sie beim Login einen automatischen Hinweis mit der Aufforderung, die Änderung vorzunehmen.
Da wir aus Sicherheitsgründen ohnehin eine regelmäßige Änderung der PIN empfehlen, können Sie auch vorsorglich eine neue PIN vergeben, wenn Sie den Zeitpunkt der letzten Änderung nicht mehr kennen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre PIN direkt im OnlineBanking zu ändern. Sollten Sie Ihre PIN in Ihrer Banking-Software hinterlegt haben, ist es im Anschluss an die Änderung erforderlich, die gespeicherte PIN in der Software zu aktualisieren, damit die Software weiterhin funktioniert.
Wenn Sie Ihre PIN in der VR Banking App gespeichert haben (z. B. weil Sie die Anmeldung mit Biometrie nutzen), müssen Sie die PIN auf jedem Mobilgerät aktualisieren. Sie werden in diesem Fall beim Start der App automatisch dazu aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey bzw. Alias und der neuen PIN anzumelden.