Das Gesetz bezieht sich auf Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Fax oder Brief) geschlossen werden. Sie als Verbraucher haben in diesen Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wir müssen Sie bei einer Kontaktanfrage über Ihr Widerrufsrecht belehren.
Widerrufsbelehrung
Ihr Widerrufsrecht bei Maklerverträgen
Was ändert sich für Sie?
Wir werden Sie in Zukunft bereits bei einer Kontaktanfrage über Ihr Widerrufsrecht belehren. Sie erhalten eine E-Mail bzw. einen Brief über Ihre Rechte und haben daraufhin innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, Ihr Widerrufsrecht zu wahren. Wir bitten Sie, uns den Erhalt der Belehrung zu bestätigen. Bitte prüfen Sie hierzu ggf. auch Ihr Spam-Postfach.
Sie möchten wie bisher das Exposé sofort erhalten?
Dann bitten wir Sie, uns ausdrücklich mit der sofortigen Erbringung unserer Dienstleistung zu beauftragen. Daraufhin werden wir Ihnen das gewünschte Exposé sofort per Post oder E-Mail zusenden bzw. einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.
Erklärfilm
In knapp zwei Minuten erklären wir, was es mit dem Widerrufsrecht auf sich hat, dass der Maklervertrag nichts Gefährliches ist und wie der Makler sofort mit seiner Arbeit beginnen kann.