Arbeit & Einkommen
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die mit dem Mindestlohn gekoppelte Minijob-Grenze erhöht sich auf rund 603 Euro im Monat.
Wer bisher zum Mindestlohn gearbeitet hat oder einen Minijob ausübt, sollte Arbeitszeit und Entgelt prüfen – sonst kann aus einem Minijob schnell eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden.
Auch die wichtigen Rechengrößen der Sozialversicherung werden angehoben. Das betrifft insbesondere:
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung)
- Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Für viele Beschäftigte bleibt der Effekt überschaubar. Insbesondere für Gutverdienende können aber höhere Beiträge anfallen.
Für Pendlerinnen und Pendler ist zudem eine wichtige Änderung geplant: Die Entfernungspauschale soll auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 1. Kilometer steigen. Damit können Sie in der Steuererklärung höhere Werbungskosten geltend machen – unabhängig davon, ob Sie mit Auto, Bahn oder Fahrrad unterwegs sind.