- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

- Rudolf Müller
- Vorstandssprecher
- 06232 618-3014
- Schreiben Sie mir

- Till Meßmer
- Vorstand
- 06232 618-3013
- Schreiben Sie mir

- Achim Seiler
- Vorstand
- 06232 618-3016
- Schreiben Sie mir

- Thomas Sold
- Vorstand
- 06232 618-3015
- Schreiben Sie mir
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Jürgen Kappenstein (Vorsitzender), Ketsch
Thomas Grebner (stellv. Vorsitzender), Römerberg
Sonja Merkel (stellv. Vorsitzende), Kleinniedesheim
Peter Bayer, Speyer
Peter Christ, Böhl-Iggelheim
Michael Hammann, Neustadt
Christine Herold, Maxdorf
Theo Herrmann, Otterstadt
Martin Hofmann, Speyer
Dieter Hopf, Reilingen
Gabi Horn, Hockenheim
Karin Kessel, Speyer
Axel Messer, Kallstadt
Jörg Neumann, Bockenheim
Peter Rheinfrank, Böhl-Iggelheim
Ulrich Schneider, Dirmstein
Petra Schwerdt, Bad Dürkheim
Jürgen Steiner, Frankenthal
Reiner Traser, Bobenheim-Roxheim
Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gehören auch Vertreter der Arbeitnehmer dem Aufsichtsrat an.
Arbeitnehmervertreter
Özgür Bardakci
Andreas Braun
Frank Bug
Martina Fischer
Rudolf Heiser
Guido Köhler
Steffen Kühn
Dirk Rimmler
Jürgen Schlupp
Oliver Walter
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
