Privatkonten

Kontomodelle für Privatkunden

Unsere Girokonten bieten Ihnen eine große Palette an Leistungen zu fairen Gebühren inklusive der  Nutzung einer vielseitigen Online-Banking-Plattform. Ihre Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG gewährleistet jederzeit Kostenkontrolle und Preistransparenz. Wählen Sie aus unseren Kontomodellen das zu Ihren Bedürfnissen passende Konto.

Im Grundpreis des Girokontos enthalten

  • Sie können bei fast allen Volksbanken Raiffeisenbanken an rund 14.700 Geldautomaten kostenlos Bargeld abheben. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.
  • Ihre Kontoauszüge erhalten Sie bequem und kostenlos in Ihr elektronisches Postfach.
  • Sie bestimmen die PIN für Ihre girocard (Debitkarte) selbst und ändern diese direkt am Geldautomaten.
  • Sie profitieren von besonders günstigen Konditionen bei Online-Buchungen.
  • Online-Banking und Telefon-Banking sind ebenfalls enthalten.

Häufige Fragen

Bei welchen Banken kann ich mit meiner girocard (Debitkarte) Geld abheben?

Das Geldautomatennetz der genossenschaftlichen FinanzGruppe heißt "BankCard ServiceNetz" und umfasst deutschlandweit rund 14.700 Automaten. Mehr als 99 Prozent aller Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen am BankCard ServiceNetz teil. Funktionen wie Geld abheben sind in der Regel kostenlos beziehungsweise sehr kostengünstig. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.

Kann ich im Ausland Geld abheben?

Wenn Sie im Besitz einer girocard sind, können Sie auch im Ausland Geld abheben. Die genauen Konditionen erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater.

* Die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 01. eines jeden Monats  ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig vierteljährlich jeweils zum Quartalsultimo, überprüfen.
Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,00000 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsanpassung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam.